Newsletter-Archiv - WFG Unternehmerbrief online Ausgabe 01/2009

WFG - Wir fördern Wirtschaft im Kreis Heinsberg - Unternehmerbrief - Der Newsletter der WFG

 @@anrede@@,

wir befinden uns in bewegten Zeiten, soviel lässt das noch junge Jahr erkennen und bestätigt damit wohl weitgehend unser aller Erwartungen. Doch auch wenn das Ende der Krise noch lange nicht in Sicht ist, kommt doch zumindest im Bereich der staatlichen Maßnahmen zur Abfederung der Probleme - wenn auch langsam - Klarheit auf.

Zuletzt mit den Beschlüssen des Koalitionsausschusses vom 12. Januar wurden ja bekanntlich eine Reihe von Maßnahmen beschlossen bzw. vorangekündigt, von denen man sich positive Auswirkungen auf die Realwirtschaft erhofft. Während einige dieser Beschlüsse erst in den nächsten Wochen in konkrete Verordnungen bzw. Programme gefasst werden, sind doch eine Reihe von entsprechenden Maßnahmen aus dem Konjunkturpaket I mittlerweile so konkret, dass man darüber informieren kann. Dazu zählt unter anderem die erfreuliche Mittel-Zusatzausstattung des Regionalen Wirtschaftsförderungsprogramms NRW, von der auch mittelständische Unternehmen in unserem Kreisgebiet unter bestimmten Voraussetzungen besonders profitieren können.

Ãœber diese und andere Neuerungen berichten wir in unserer aktuellen Ausgabe.

Alles Gute für 2009 wünscht
Ihr Dr. Joachim Steiner


RWP-Sonderprogramm 2009

Düsseldorf/Heinsberg. Mit insgesamt rund 154 Millionen Euro stehen in 2009 fast dreimal so viel Fördermittel für die Regionale Wirtschaftsförderung in den Fördergebieten der Bund-Länder- Gemeinschaftsaufgabe "Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“ (GA) zur Verfügung, als im vergangenen Jahr. In 2008 betrugen die GA-Mittel für Nordrhein-Westfalen rund 55 Millionen Euro. Die Fördermittel setzen sich zusammen aus zusätzlichen 30 Millionen der Bundesregierung im Rahmen ihres Maßnahmenpaketes "Beschäftigungssicherung durch Wachstumsstärkung“ sowie der Aufstockung durch Mittel des Landes Nordrhein-Westfalen und der Rückzahlungen von Nokia in 2009 im Zusammenhang mit der Schließung des Bochumer Werkes.

Zu den Fördergebieten der Bund-Länder-Gemeinschaftsaufgabe gehören in NRW auch der gesamte Kreis Heinsberg, der erst im Oktober zuletzt von der wieder flächendeckenden Aufnahme in die Gebietskulisse des entsprechenden Regionalen Wirtschaftsförderungsprogramms NRW (RWP) profitiert hatte.

"Die neuen bzw. erweiterten Förderangebote ergänzen gerade in der gegenwärtigen Krisenzeit wirkungsvoll die bestehenden Förderinstrumente des Landes, wie Nachrangdarlehen und Bürgschaften“, erklärte Wirtschaftsministerin Christa Thoben dazu. Mit ihnen könnten die finanziellen Grundlagen für unternehmerisch notwendige Investitionen gefestigt werden. „Die Anreize sorgen auch für mehr Qualifizierung, Forschung und Entwicklung im Betrieb und tragen langfristig dazu bei, neue Marktchancen und damit auch mehr Wachstum und Beschäftigung zu erschließen“, so die Ministerin.

Die Fördermittel sollen Anreize für Investitionsvorhaben der gewerblichen Wirtschaft - vor allem im Bereich des Mittelstandes - schaffen. Gleichzeitig gilt es neue Entwicklungsprozesse in Unternehmen zu unterstützen, wie zum Beispiel über die Wiederaufnahme der Förderbarkeit arbeitsplatzsichernder Investitionen, die Aufhebung der Begrenzung der förderfähigen Investitionskosten sowie den erleichterten Zugang zur Förderung von Qualifizierungsmaßnahmen, Intensivberatungen und der Einstellung von Hochschulabsolventen.

Auch die Mittel für Forschungs- und Entwicklungsvorhaben in Betrieben werden verstärkt. Die Landesregierung wird außerdem den Ausbau der wirtschaftsnahen Infrastruktur, wie den Lückenschluss im Breitbandnetz für die gewerbliche Wirtschaft oder im Bereich der beruflichen Aus- und Weiterbildung, weiter intensivieren.

Die WFG berät interessierte Unternehmen kurzfristig und vertraulich über die Anwendbarkeit und möglichen Auswirkungen der beschriebenen Änderungen für mögliche Investoren. Ansprechpartner: Axel Wahlen, Tel.: 02452/1318-26 oder wahlen@wfg-kreis-heinsberg.de.

Quelle: Pressemitteilung MWME  (überarbeitet)


Auf die Krise vorbereitet

Umsatzrückgänge, der teilweise Rückzug von Warenkreditversicherern und Kredite, die nicht oder aber zu deutlich schlechteren Konditionen verlängert werden: Die Finanz- und Wirtschaftskrise erreicht zunehmend auch Unternehmen mit solider Vermögenssubstanz und einem guten Rating. Hier gilt es einen zeitweiligen Liquiditätsmangel zu überbrücken und Zukunftsinvestitionen möglich zu machen,  um diese an sich ja wettbewerbsfähigen Unternehmen zu sichern.

Spezielle Hilfen von Land und Bund

Land und Bund sowie ihre Förderbanken bieten spezielle Hilfen wie Bürgschaften und Haftungsfreistellungen für diese Situation an. Wichtig ist: Je früher ein Unternehmen handelt und sich informiert, umso größer die Chance, dass die Hilfen greifen. Denn die Unterstützungsmöglichkeiten nehmen in dem Maße ab, wie sich ein Unternehmen der Insolvenz nähert. Für ein erstes vertrauliches Informationsgespräch hat das Land bei der NRW.BANK eine Infoline für mittelständische Unternehmen eingerichtet:

NRW.BANK-Infoline: 0211/ 91741-4800

Die Förderberater bei der NRW.BANK-Infoline informieren und beraten individuell und diskret mittelständische Unternehmen über diese und weitere Förderinstrumente. Als Berater der Förderbank des Landes sind sie der Neutralität verpflichtet. Auch Unternehmen in Schwierigkeiten sollten sich so früh wie möglich hier melden, um alle Möglichkeiten zum Erhalt auszuloten.

Instrumente zur Liquiditätssicherung und Investitionsstärkung

Überbrückung von Liquiditätsengpässen:

Verbürgung von Krediten von bis zu 80 Prozent durch Bürgschaften der Bürgschaftsbank oder des Landes.  Die Landesregierung steht bereit, den bisher schon großzügig bemessenen Bürgschaftsrahmen von 900 Millionen Euro bei Bedarf kurzfristig zu erweitern.Das neue KfW-Sonderprogramm 2009 bietet Haftungsfreistellungen von 50% für Betriebsmittelkredite.Zinsgünstige Betriebsmittelkredite für KMU mit 80% Ausfallbürgschaft durch den NRW.BANK.Mittelstandskredit.
Finanzierung von Investitionen und Innovationen:
Kredite im Rahmen des neuen KfW-Sonderprogramms 2009 bis 50 Millionen Euro und Haftungsfreistellungen bis 90%.
KMU-Investitionsdarlehen bis 1 Millionen Euro mit 100% Haftungsfreistellung durch die NRW.BANK (NRW/EU.Investitionskapital).
Zinsgünstige Investitionsdarlehen bis 5 Millionen Euro, kombinierbar mit einer 80-prozentigen Landesbürgschaft durch den NRW.BANK.Mittelstandskredit.
Neu: Investitionszuschüsse für arbeitsplatzsichernde Maßnahmen wie (z.B.) für den Erwerb eines von Stilllegung bedrohten Betriebes in speziellen Fördergebieten (u.a. im gesamten Kreis Heinsberg) des Landes.
Zuschüsse für Unternehmen für Forschung und Entwicklung im Energiebereich im Rahmen des Programms Progres.NRW

Beratungszuschüsse für eine Neuausrichtung:

Neu: Zuschüsse für Beratungen zur Umstrukturierung und Neuausrichtung von mittelständischen Unternehmen im Rahmen der landesweiten RWP-Beratungsförderung

Weitere Infos unter www.nrwbank.de bzw. (zu den Hilfen des Bundes) im Internetangebot des BMWI.

Quelle: Pressemitteilung des MWME


Einsatz für Arbeit

Anfang der vergangenen Woche hat der Koalitionsausschuss in Berlin u.a. auch eine Reihe von Verbesserungen beim Kurzarbeitergeld beschlossen, um Entlassungen zu vermeiden und damit den Auswirkungen der Finanzkrise auf Realwirtschaft und Arbeitsmarkt konkretes Handeln entgegenzusetzen. Konkret soll dies durch folgende Maßnahmen bewirkt werden:

Den Arbeitgebern werden in den Jahren 2009 und 2010 bei Kurzarbeit die von ihnen allein zu tragenden Sozialversicherungsbeiträge hälftig durch die Bundesagentur für Arbeit erstattet. Für Zeiten der Qualifizierung während der Kurzarbeit können den Arbeitgebern auf Antrag die vollen Sozialversicherungsbeiträge erstattet werden.Die Antragstellung und das Verfahren werden vereinfacht.Der gesetzliche Beitragssatz zur Arbeitsförderung wird bei 2,8% stabilisiert. Dafür wird eine Ausgleichsverpflichtung des Bundeshaushalts durch ein Gesetz festgelegt.

Darüber hinaus wurden eine Reihe von Maßnahmen beschlossen, um Aktivierung, Betreuung und Qualifizierung auszubauen,  und  damit das Prinzip von "Qualifizieren statt Entlassen" zu unterstützen.

Das Bundesministerium für Arbeit hat eine eigene Homepage zu den Neuerungen im Bereich des Kurzarbeitergeldes unter www.einsatz-fuer-arbeit.de eingerichtet und außerdem unter Tel.: 01805/676712 eine entsprechende Info-Line eingerichtet.

Quelle: Pressemitteilungen BMAS


Bildungsscheck NRW

Seit 01.01.2009 nimmt das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales NRW (MAGS) Abstand von der unterschiedlichen Behandlung von Beschäftigten, die mit oder ohne vorherige berufliche Weiterbildung einen Bildungsscheck nutzen möchten.

Es gilt nunmehr grundsätzlich folgende neue Regelung:

Wer im vergangenen Jahr und/oder im laufenden Jahr an einer beruflichen Weiterbildung teilgenommen hat, kann keinen Bildungsscheck erhalten. Dies bedeutet, dass jeder Beschäftigte max. alle zwei Jahre einen Bildungsscheck erhalten kann, unabhängig davon ob es sich um den sog. individuellen oder betrieblichen Zugang handelt.

Voraussetzung für die Inanspruchnahme eines Bildungsschecks ist eine Bildungsberatung durch ausgewählte geeignete Bildungsberatungsstellen.

Im Kreis Heinsberg steht

für den betrieblichen Zugang die WFG, Frau Elke Schreeck unter Tel. 02452/13-1825
sowie für den individuellen und den betrieblichen Zugang die Anton-Heinen-Volkshochschule, Frau Sigrid Görtz unter Tel. 02452/13-4314 oder Herr Antonio Luque unter Tel. 02452/13-4315

als Beratungsstelle zur Verfügung.


Regionales Wirtschaftsforum am 5.2.2009

Die Region Aachen bietet aufgrund ihrer räumlich-strukturellen wie technologisch-innovativen Vielschichtigkeit zahlreiche konkrete Ansätze, rund um die Zukunftsthemen Energie und Klimaschutz. Mit der Entwicklung dieser vielfältigen Ansätze hat die Region die Möglichkeit, ihre Potenziale zu nutzen und sich faktisch zu dem wohl größten Energiecluster Europas zu entwickeln.

Vor diesem Hintergrund richtet die Bezirksregierung Köln in Zusammenarbeit mit der AGIT Aachener Gesellschaft für Innovation und Technologietransfer und der Regio Aachen am 5.2.2008 (Beginn 09.15 h)  in Alsdorf ein regionales  Wirtschfaftsforum zu dem Thema aus.

Das Wirtschaftsforum Energie und Klimaschutz soll einen Beitrag dazu leisten die Potenziale der Region zu sammeln, zu entwickeln und neue kreative Ansätze zu schaffen.

Um die Vielschichtigkeit der Aktivitäten zum Ausdruck zu bringen, werden die Workshops im Rahmen der Veranstaltung dezentral an den Standorten

Heerlen (Geothermie)
Heinsberg-Oberbruch (Biomasse)
Jülich (Solarenergie)

stattfinden. Hier werden vielversprechende Projekte rund um das Thema Energie beleuchtet. Mit diesem Wirtschaftsforum Energie und Klimaschutz in der Euregio Maas-Rhein soll ein Auftakt geschaffen werden für eine gezielte Weiterentwicklung von technologisch-innovativen Projekten im grenzüberschreitenden Raum im Kontext einer regionalen Gesamtentwicklung.

Nähere Informationen zu dieser Veranstaltung, zu der Anmeldungen noch bis zum 21. Januar möglich sind, bietet der Flyer zum Programm.


Andere Märkte - andere Sitten

Wer im Ausland Aufträge abwickeln möchte, ist gut beraten, sich auf die fremden Kulturen vorzubereiten. Denn die Arbeits- und Kommunikationstile der ausländischen Geschäftspartner führen nicht selten zu Verunsicherungen und Konflikten und lassen Geschäftsbeziehungen scheitern. Wer jedoch die Hintergründe fremder Verhaltensweisen versteht und sicher mit ihnen umgeht, kann viel leichter Kontakte im Ausland auf- und ausbauen.

Die Zahl der Handwerksunternehmen, die im Ausland geschäftlich aktiv sind, nimmt erfreulicherweise zu. Um diesen Trend zu stützen, hat das Außenwirtschaftsprojekt STEPs der Landes-Gewerbeförderungsstelle des nordrhein-westfälischen Handwerks (LGH) in einer Broschüre Hinweise zu den Aufgaben, Problemen und Herangehensweisen zusammengetragen, die bei einem Markteinstieg jenseits der Grenzen auf die Betriebe zukommen. Sie sollen nach der Lektüre gut informiert und möglichst reibungslos ihren Geschäften nachgehen können. Der Titel der Broschüre lautet denn auch „Auslandsgeschäfte im Handwerk: So klappt der Einstieg!“. Theoretische Abschnitte werden durch Checklisten, Internet-Links und Literaturtipps, vor allem jedoch durch Erfahrungsberichte von Betrieben ergänzt, welche die Unterstützung von STEPs oder anderer Initiativen des Handwerks bereits erfolgreich in Anspruch genommen haben.

Die Broschüre kann unter der Bestellnummer A4 kostenlos bei der LGH bezogen werden:

Tel.: 0211/ 30 10 8-362, Fax: 0211/ 30 10 8-500, E-Mail: kretschmer@lgh.de

Quelle: info.komm 2009-01, www.lgh.de 



Elektro Stolz GmbH
Klostergasse 2
52525 Heinsberg

Telefon: +49 (2452) 35 69
Telefax: +49 (2452) 217 07

E-Mail: office@elektro-stolz.de
Internet: www.elektro-stolz.de


Elektro Stolz GmbH ist mit den Fachgeschäften in Heinsberg und Geilenkirchen sowie dem Elektrogeräte Lagerverkauf einer der führenden Anbieter für Elektrohaushaltsgeräte im Kreis Heinsberg. Eine Riesenauswahl der starken Marken und ein hervorragendes Preis-Leistungsverhältnis zeichnen Elektro Stolz genauso aus, wie der schnelle und zuverlässige Kundendienst.