Newsletter-Archiv - WFG Unternehmerbrief online Ausgabe 02/2008

WFG - Wir fördern Wirtschaft im Kreis Heinsberg - Unternehmerbrief - Der Newsletter der WFG

    Sehr geehrte Unternehmerbrief-Online-Leser,

die Verlängerung der Lebenserwartung und der Geburtenrückgang in Deutschland führen zu einer Verschiebung der Alterstruktur in der Erwerbsbevölkerung. Für Unternehmen bedeutet dies, dass sie die zukünftigen Herausforderungen mit älteren Belegschaften meistern müssen. In Deutschland ist bald jeder dritte Erwerbstätige älter als 50. Die Zahl der über 50-Jährigen Erwerbsfähigen wird in Zukunft doppelt so hoch sein wie die Zahl der unter 30-Jährigen.

Der daraus resultierende Fachkräftemangel lässt die Rolle der Älteren und deren Beschäftigungsfähigkeit immer wichtiger werden.  Hier hat der Kreis Heinsberg nach neuen Erkenntnissen noch einen merklichen Nachholbedarf - Grund genug für uns, dieses Thema mit unserem nächsten WFG-Expertengespräch am 17.4.08 in Hückelhoven aufzugreifen.

Ich lade Sie herzlich ein, dabei zu sein und wünsche eine interessante Lektüre auch der restlichen Themen unserer aktuellen Newsletter-Ausgabe!

Ihr Dr. Joachim Steiner


Potenziale alternder Belegschaften nutzen

Unternehmen und Belegschaften müssen sich den Herausforderungen des demografischen Wandels stellen. Ziel ist es, den Verbleib älterer Arbeiternehmer/innen zu fördern. Gleichzeitig müssen Ansätze und Strategien zur Stärkung von Leistungs- und Innovationsbereitschaft älterer Beschäftigter entwickelt und umgesetzt werden.

Der demografische Wandel bietet aber auch Chancen, denn Wissen, Erfahrung, Urteilsvermögen, Selbstständigkeit und Verantwortungsbewusstsein sind oft charakteristisch für ältere Arbeitnehmer. Diese können gezielt zum Erhalt der betrieblichen Leistungsfähigkeit eingesetzt werden.

Das regionale Modellprojekt "STABILA - wettbewerbsfähig bleiben mit alternden Belegschaften" hat sich dieses Themas angenommen und bietet konkrete Hilfen.

In einem Forum WFG - Expertengespräche am 17.04.2008 ab 17.00 Uhr in Hückelhoven wird auf Basis der genannten Entwicklung ein Ausblick in die Zukunft gewagt, ein Unternehmensbeispiel aus der Projektpraxis präsentiert sowie Handlungsmöglichkeiten für Unternehmen aufgezeigt. Für Kurzentschlossene bietet sich darüber hinaus die Möglichkeit, noch von geförderten Fachberatungen aus dem STABILA-Projekt zu profitieren.

Anmeldungen zu der Veranstaltung sind schon jetzt online möglich. Kontakt für Rückfragen: Elke Schreeck, Tel.: 02452/131825 oder schreeck@wfg-kreis-heinsberg.de


Langzeit- und Lebensarbeitszeitkonten

In der aktuellen Ausgabe des Newsletters Tempora des Zeitbüros NRW befasst man sich mit dem interessanten Thema Langzeit- und Lebensarbeitszeitkonten  als Instrument zur flexiblen Arbeitszeitgestaltung.  

Neben Beiträgen, die auf die Vielzahl von Rahmenbedingungen hinweisen, die es beim Führen eines Langzeitkontos zu beachten gibt, wird das Thema auch durch Gastautoren, die ihre praktischen Erfahrungen einbringen, sowie ein kritsches Pro & Contra beleuchtet.

Das Zeitbüro NRW ist  eine vom Landesarbeitsministerium NRW eingerichtete Anlaufstelle für Unternehmen. Es versteht sich als Ansprechpartner für alle Fragen moderner Arbeitszeitgestaltung und bietet vor allem für Unternehmen und Beschäftigte grundlegende Informationen rund um die Arbeitszeit.

Durch Information, Beratung und Know-How-Transfer soll  die Verbreitung und Etablierung beschäftigungsfördernder moderner Arbeitszeitgestaltung in den nordrhein-westfälischen Unternehmen unterstützt werden. Nach wie vor ist Flexibilisierung der Arbeitszeit ein wichtiges Instrument zur Sicherung der Wettbewerbsfähigkeit der Unternehmen und damit zur Beschäftigungssicherung.

Quelle: www.zeitbuero.nrw.de


Neues Nachrangdarlehen zur Eigenkapitalstärkung

Düsseldorf/Kreis Heinsberg. Durch das neue landesweite Förderprogramm NRW/EU.Investitionskapital der NRW.Bank können künftig landesweit (und damit im gesamten Kreisgebiet) Unternehmen von einer Förderphilosophie profitieren, die  bereits seit 2001 an ausgewählten Standorten des Landes (sog. Ziel-2-Gebieten, davon auch einige im Kreis Heinsberg) zur Anwendung gekommen ist. 

Das neue Angebot richtet sich in erster Linie an wachsende Kleine und Mittlere Unternehmen (nach KMU-Definition der EU), die aufgrund schwacher Eigenkapitalausstattung und fehlender Sicherheiten an der Umsetzung geplanter Investitionsmaßnahmen gehindert sind. Voraussetzung für eine Inanspruchnahme ist jedoch in jedem Fall eine zufriedenstellende Bonität (Kreditwürdigkeit) des Antragstellers. Aufgrund seiner Ausgestaltung hat das Darlehen eigenkapitalähnlichen Charakter, was zu einer weiteren Verbesserung des Unternehmensratings beitragen und somit dem Unternehmen ein weiteres Wachstum ermöglichen sollte.

Die Höhe des Darlehens beträgt maximal 50 % der förderbaren Ausgaben (aktivierungsfähige Sachinvestitionen), höchstens 1 Mio. Euro.  Die Laufzeit beträgt maximal 12 Jahre bei 7 tilgungsfreien Anlaufjahren. Der Zinssatz wird risikoadjustiert und ist in 4 Klassen unterteilt (Spanne derzeit zwischen 4,80 und 8,20 % effektiv).

Wie bei nahezu allen entsprechenden Förderinstrumenten darf mit einem eventuellen Vorhaben nicht vor Antragstellung (Hausbankverfahren) begonnen werden. Neben den Kreditinstituten berät auch die WFG unverbindlich über die Anwendbarkeit des neuen Förderprogramms auf entsprechende Investitionsvorhaben. WFG-Förderberater ist Axel Wahlen, Tel.: 02452/131826, e-mail: wahlen@wfg-kreis-heinsberg.de.


Regionale Wirtschaftsförderung NRW

Düsseldorf/Kreis Heinsberg. Auch wenn dieses Förderinstrument unter dem Stichwort Nokia im Augenblick eher negative Schlagzeilen macht, soll nicht unerwähnt bleiben, dass auch nach der  Neuregelung des RWP Regionalen Wirtschaftsförderungsprogramms NRW im Frühjahr letzten Jahres  in immerhin 5 der 10 Kommunen im Kreisgebiet für gewerbliche Investoren weiterhin eine Fördermöglichkeit über Investitionszuschüsse besteht.

Arbeitsplatzschaffende Investitionen wie Betriebserweiterungen, Anlageinvestitionen u. ä.  von Kleinen und Mittleren Unternehmen (nach EU-KMU-Definition) können demnach weiterhin mit nicht zurückzuzahlenden Investitionszuschüssen von bis zu

15 % für Kleine Unternehmen bis 50 Mitarbeiter (bei höchstens 10 / 10 Mio. Jahresumsatz / Bilanzsumme)
7,5 % für Mittlere Unternehmen bis 250 Mitarbeiter (bei höchstens 50 / 43 Mio.   Jahresumsatz / Bilanzsumme)

gefördert werden, wenn die entsprechenden Vorhaben ein Mindestvolumen von 150.000 Euro haben und an einem der folgenden Standorte durchgeführt werden: Geilenkirchen, Hückelhoven, Ãœbach-Palenberg, Wassenberg oder Wegberg.

Die tatsächlich förderbaren Kosten sind dabei vom Beschäftigungseffekt der jeweiligen Maßnahmen abhängig.  Auch wenn entsprechende Förderanträge seit 2007 direkt an die NRW.Bank zu richten sind, informieren natürlich auch die regionalen Banken ihre Geschäftskunden weiter über diese Fördermöglichkeit.

Bei Bedarf beantwortet auch die WFG Fragen zu weiteren Einzelheiten dieser Fördermöglichkeit und prüft auf Wunsch auch die grundsätzliche Förderbarkeit von geplanten Investitionsvorhaben vor. Ansprechpartner ist: Axel Wahlen, Tel.: 02452/131826, e-mail: wahlen@wfg-kreis-heinsberg.de


NRW-EU-Innovationswettbewerbe

Nach Angaben des NRW-Wirtschaftsministeriums ist die Resonanz auf die in 2007 angelaufenen Innovationswettbewerbe sehr positiv. Insgesamt fast 400 eingegangene Wettbewerbsbeiträge verzeichneten alleine die drei Wettbewerbe Create.NRWCheK.NRW und Energie.NRW.

Auch das Angebot der vorbereitenden Infoworkshops wurde intensiv genutzt. Rund 2000 Teilnehmer informierten sich dabei über die Ausrichtung, die Ziele und die Verfahren bei den Wettbewerben Medin.NRW, Automotive.NRW, Erlebnis.NRW, RegioCluster.NRW und Gründung.NRW.

Die Landesregierung sieht sich dadurch in ihrem Ansatz bestätigt, die EU-Ziel-2 Förderung dazu zu nutzen, die besten Ideen und die besten Konzepte im Wettbewerb der Regionen zu fördern.

Zu diesem Zweck werden alleine in den ersten Monaten des Jahres voraussichtlich 16 (!) Wettbewerbe an den Start gehen. Bisher sind dies bereits folgende Calls mit Unternehmensbezug (jeweils mit Link auf Ausschreibungsinformationen):

NanoMikro+Werkstoffe.NRW (Ideen für Nano-/Mikrotechnologien und innovative Werkstoffe)Produktion.NRW (Ideen für die Zukunft der Produktion)IKT.NRW (Ideen für die Informations- und Kommunikationstechnologie)Familie@Unternehmen.NRW (Ideen zur erfolgreichen Vereinbarkeit von Beruf und Familie)Logistik.NRW (Ideen für innovative Logistik)

Alle Wettbewerbe laufen wie folgt: Nach dem öffentlichen Aufruf besteht mindestens drei Monate Zeit zur Einreichung von Projektvorschlägen, aus denen eine unabhängige Jury die besten Projekte auswählt und für eine förmliche Antragsphase empfiehlt. Die Wettbewerbsaufrufe werden sich dann in den Folgejahren mit voraussichtlich wechselnden inhaltlichen Schwerpunkten wiederholen.

Nähere Informationen zum Programm und den Wettbewerben werden regelmäßig in den Medien veröffentlicht, sind aber auch auf der Internetpräsenz  (www.ziel2-nrw.de) zum Programm abrufbar. Teilweise finden eigene Vorbereitungsworkshops zu den einzelnen Aufrufen statt.

Darüber hinaus steht auch die WFG (Ansprechpartner Axel Wahlen, Tel.: 02452/13-1826 oder wahlen@wfg-kreis-heinsberg.de) bei Informationsbedarf jederzeit gerne zur Verfügung.


Innovationspreis für Ressourcen- und Energieeffizienz ausgeschrieben

Unternehmen werden die Hauptlast der Verminderung der CO2-Emissionen und der Reduktion des Ressourcenverbrauchs tragen. Wer dies als Herausforderung begreift und ressourceninteligente Innovationen marktreif macht, profitiert doppelt: Höhere Gewinne durch geringere Kosten und Wettbewerbsvorteile durch innovative Produkte und Dienstleistungen.

Material- und Energiekosten - nicht Personal - werden zunehmend zum zentralen Kostenfaktor der Wirtschaft. Deutschland leistet sich jedes Jahr für Produktion und Konsum einen Materialdurchsatz von etwa 5,3 Mrd. Tonnen. Das kostet die Wirtschaft und ihre Kunden hunderte Millarden Euro. Eine deutliche Steigerung der Ressourcenproduktivität birgt daher große Gewinnchancen für die Wirschaft und die Gesellschaft.

Der R.I.O. Award der Aachener Stiftung Kathy Beys ruft nun bereits zum fünften Mal zum Wettbewerb der Ideen um Konzepte zur Steigerung der Ressourcenproduktivität auf. Der Preis wird in Deutschland, Österreich und der Schweiz ausgeschrieben. Er prämiert Unternehmen für bedeutende Schritte zur Verbesserung der Ressourcenproduktivität. Die Preisverleihung findet im Rahmen einer Gala im Spätherbst in Aachen statt.

Der R.I.O Award ist mit 20.000 Euro dotiert. Einsendungen sind bis zum 30.04.2008 möglich. Die Ausschreibung kann unter www.rio-award.info/rioaward_2008.pdf heruntergeladen werden.

Weitere Informationen unter www.rio-award.info.


Geförderte Unternehmerreise in russische Boomregionen

Im Auftrag und mit Förderung durch das Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie und die bfai Bundesagentur für Außenwirtschaft veranstaltet die Brücke-Osteuropa e.V. auch in diesem Jahr wieder verschiedene interessante Unternehmerreisen nach Russland.

Vom 19.-23. Mai 2008 ist die Region um die alte Handelsmetropole Nizhnij Nowgorod (mit 1,3 Mio. Einwohnern die fünftgrößte Stadt Russlands) und die Stadt Wladimir das Ziel. Zeitgleich zur Unternehmerreise finden in Nizhnij Nowgorod mehrere internationale Ausstellungen und Kongresse statt, die insbesondere für technische Dienstleister außerordentlich interessant sind: Energie / Elektrotechnik / Bau und Architektenforum / Wasser und Flüsse.

Vom 8.-12. September 2008 bereist man die autonome russische Republik Tatarstan, eine der wirtschaftlich am weitesten entwickelten und reichsten Republiken Russlands mit weitgehender wirtschaftlicher Autonomie und starkem Wirtschaftswachstum. Nach Einschätzung von russischen Bundesbehörden nimmt Tatarstan nach Moskau die zweite Stelle in der wirtschaftlichen Entwicklung ein. Auch in Tatarstan gibt es eine Vielzahl interessanter Kooperationsfelder, zu denen während der Reise Informationsbesuche und Kontaktanbahnungen stattfinden.

Die Organisation vor Ort liegt jeweils in den Händen der Brücke-Osteuropa e.V. in Zusammenarbeit mit Partnern in den Regionen. Dies schließt auch das Rahmenprogramm und die Transfers während der Aufenthalte ein.

Weitere Informationen zu Kosten und Teilnahmebedingungen findet man online auf der Webseite des Vereins bzw. in den Infoflyern zu den beiden Veranstaltungen:


Förderprogramm "Betrieblich unterstützte Kinderbetreuung"

Die Vereinbarkeit von Familie und Beruf steht und fällt mit guten und flexiblen Angeboten der Kinderbetreuung. Teil einer Ausbaustrategie des Bundesfamilienministeriums ist es, die betrieblich unterstützte Kinderbetreuung zu stärken. Als Ergänzung zur öffentlichen Infrastruktur helfen betriebliche Angebote in besonderer Weise, die Betreuungszeiten der Kinder und die Arbeitszeiten der Eltern aufeinander abzustimmen.

Von den Vorteilen profitieren Beschäftigte, ihre Familien und Unternehmen gleichermaßen. Immer mehr Unternehmen sind daher bereit, ihre Beschäftigten bei der Kinderbetreuung zu unterstützen. Mit dem Förderprogramm "Betrieblich unterstützte Kinderbetreuung" soll aus dieser Bereitschaft konkretes Engagement werden. Das Bundesministerium fördert deshalb aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds gezielt die Einrichtung von neuen Betreuungsplätzen für Mitarbeiterkinder. Zur Schaffung dieser Plätze setzt das Programm auf die Kooperation von Unternehmen mit Trägern von Betreuungseinrichtungen.

Was wird gefördert?

Neue, zusätzliche Gruppen für Mitarbeiterkinder bis zum vollendeten dritten Lebensjahr in bestehenden und/oder neuen Einrichtungen.
50 Prozent der zuwendungsfähigen Betriebskosten bis max. 6.000 Euro pro Platz und Jahr.
Die Förderung wird bis zu zwei Jahre lang bezahlt.

Wer wird gefördert?

Unternehmen mit bis zu 1.000 Beschäftigten
Kooperationen mehrerer Unternehmen
Antragsteller und Empfänger der Fördermittel sind die Träger der Kindertageseinrichtungen; dies können öffentliche, gemeinnützige oder privat-gewerbliche Träger oder die Unternehmen selbst sein.

Kontakt und Antragstellung: Servicestelle Betriebliche Kinderbetreuung, Tel.: 0800/0000945, e-Mail: kinderbetreuung@erfolgsfaktor-familie.de

Zusammengefasste Informationen auch im Infoflyer zum Programm.


Erneuerung von Heiz- und Dampfkesseln

Düsseldorf. In Nordrhein-Westfalen startete die EnergieAgentur.NRW im Januar das bundesweit erste international anerkannte Klimaschutzprojekt, das nach den offiziellen Regeln des Kyoto-Protokolls abläuft.  Das Joint Implementation Modellprojekt JIM.NRW, initiiert vom Wirtschaftsministerium NRW, nahm mit der jetzt eingegangenen Zustimmung der zuständigen Deutschen Emissionshandelsstelle die letzte genehmigungsrechtliche Hürde. 

Konkret angesprochen sind Unternehmen, Kommunen, oder Contractoren, die Heiz- und Dampfkesselanlagen im Bereich zwischen 1 und 20 MW in NRW betreiben und die durch eine Modernisierung deutliche CO2-Einsparungen erzielen können. Dies kann durch den Einbau eines neuen Kessels geschehen, der energieeffizienter arbeitet oder aber einen emissionsärmeren Brennstoff nutzt. Die Teilnehmer speisen ihre CO2-Reduktionen in das Projekt ein und erwirtschaften so handelbare Emissionsrechte.

JIM.NRW bündelt viele kleinere Effizienzmaßnahmen in einem Pool und macht sie so für eine Vermarktung attraktiv. Die EnergieAgentur.NRW wandelt die erzielten Einsparungen in handelbare CO2-Zertifikate um und verkauft diese am Markt. Die Erlöse werden entsprechend den jeweiligen CO2-Einsparungen an die Teilnehmer ausgeschüttet. Das Projekt läuft über fünf Jahre.

Förderbeispiel: Ein Unternehmen betreibt einen Dampfkessel mit einer Leistung von 10 MW und hat einen Erdgasverbrauch von 40.000.000 kWh. Es erneuert die Prozessdampfanlage. Daraus ergibt sich eine CO2-Einsparung von 1.250 Tonnen pro Jahr. Das Unternehmen erhält aus der Teilnahme an JIM.NRW Erlöse in einer Höhe von 100.000 Euro innerhalb von fünf Jahren.

Hinter Joint Implementation verbergen sich internationale Klimaschutzmaßnahmen, die nach den Regeln des Kyoto-Protokolls ablaufen. In der Praxis heißt dies, dass sie strengen technischen und organisatorischen Spielregeln unterliegen und von einer unabhängigen Stelle zertifiziert werden müssen. Nur Projekte, die diesen Anforderungen entsprechen, können CO2-Einsparungen in handelbare Zertifikate umwandeln und am Markt platzieren.
   
Weitere Informationen zu JIM.NRW sind unter www.energieagentur.nrw.de  erhältlich. Ansprechpartner: Dipl.-Ing. Helwig Falk, Tel.: 0202/2455249



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Internet: www.elektro-stolz.de


Elektro Stolz GmbH ist mit den Fachgeschäften in Heinsberg und Geilenkirchen sowie dem Elektrogeräte Lagerverkauf einer der führenden Anbieter für Elektrohaushaltsgeräte im Kreis Heinsberg. Eine Riesenauswahl der starken Marken und ein hervorragendes Preis-Leistungsverhältnis zeichnen Elektro Stolz genauso aus, wie der schnelle und zuverlässige Kundendienst.