Qualifizierte Mitarbeiter sind eine Zukunftsgarantie.
Mit den richtigen Förderprogrammen kann Weiterbildung unterstützt werden.
Berufliche Weiterbildung von Mitarbeitern ist wichtig - und das nicht nur für die Mitarbeiter selbst, sondern vor allem auch für deren Arbeitgeber. Kompetente Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter stärken die Innovationskraft und Wettbewerbsfähigkeit der Betriebe.
Sowohl das Land NRW als auch der Bund haben daher entsprechende Programme aufgelegt, um Menschen zu mobilisieren, sich weiterzubilden. Die sog. Bildungsprämie vom Bund und der Bildungsscheck im individuellen Zugang vom Land NRW, für die die VHS Antragsstelle ist, sind Programme, die die persönlichen Weiterbildungsbemühungen von Arbeitnehmern finanziell unterstützen.
Darüber hinaus gibt es Programme wie unternehmenswertMensch, welches Unternehmen dabei unterstützt, ihre personellen Anforderungen mit professioneller Beratung aufzudecken und maßgeschneiderte personalpolitische Lösungen zu entwickeln.
Weiterhin steht Unternehmen der Bildungsscheck im betrieblichen Zugang vom Land NRW, für den die WFG als Antragsstelle fungiert, zur Verfügung. Dabei erhalten Arbeitgeber, die ihre Mitarbeiter weiterbilden lassen, finanzielle Unterstützung. Die Höhe dieser Förderung beträgt 50 Prozent der Weiterbildungskosten, jedoch max. 500 Euro pro Weiterbildung. Die andere Hälfte bleibt im Eigenbehalt des Unternehmens.
Auch die Qualifizierungsoffensive WEITER.BILDUNG! der Agentur für Arbeit ermöglicht Unternehmen, von allen Vorteilen, die eine Qualifizierung der eigenen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter mit sich bringt, zu profitieren. Die Agentur für Arbeit steht Unternehmen gerne bei ihren Herausforderungen zur Seite und erarbeitet mit diesen gemeinsam, welche Qualifizierung sie weiterbringt – und wie diese einfach und unkompliziert den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern zugänglich gemacht werden kann.
Interessierte können sich jederzeit beim Arbeitgeber-Service der Arbeitsagentur unter Tel. 02452/919111 über die Möglichkeiten von WEITER.BILDUNG! informieren.
Das Programm Bildungsscheck NRW unterstützt Unternehmen bei der Weiterbildung von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern im sog. betrieblichen Zugang:
Der Bildungsscheck im individuellen Zugang gilt für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in Unternehmen (keine KMU-Grenze), die die Restkosten selber übernehmen sowie für Solo-Selbstständige und mitarbeitende Inhaber/innen und Teilhaber/innen, sofern sie die folgenden Einkommensgrenzen einhalten. Das zu versteuernde Jahreseinkommen muss mehr als 20.000 und weniger als 40.000 EUR bei Alleinverdienern bzw. mehr als 40.000 und weniger als 80.000 EUR bei zusammen Veranlagten betragen. Liegt das Einkommen darunter, ist die sog. Bildungsprämie des Bundes anzuwenden. Es kann maximal ein Scheck pro Person pro Kalenderjahr ausgestellt werden. Beim individuellen Zugang muss der Wohnsitz in Nordrhein-Westfalen sein.
Elke Schreeck
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