Die richtige Beratung von Experten hilft, aber kostet!
Wir beraten bei der Suche nach Förderprogrammen für Beratung.
Existenzgründern und bestehenden kleinen und mittleren Unternehmen stehen eine Reihe von Möglichkeiten zur Verfügung, sich erforderliche Beratungsleistungen durch externe Experten für den erfolgreichen Start bzw. den Fortschritt oder die Sicherung des Unternehmens bezuschussen zu lassen. Neben Programmen, die nur direkt beim Fördermittelgeber zu beantragen sind, wie beispielsweise die RWP-Beratungsförderung für Umstrukturierungen (NRW.Bank), gibt es eine Reihe von Beratungsförderinstrumenten, bei denen die WFG als Antragsstelle fungiert.
Informieren Sie sich über die Bandbreite der Möglichkeiten und sprechen Sie mit uns über das richtige Programm für Sie.
Existenzgründer/innen können vor der Gründung aus dem Beratungsprogramm Wirtschaft einen Zuschuss zu den externen Beratungsleistungen folgender Art erhalten:
Der Fördersatz beträgt:
Das Programm Förderung unternehmerischen Know-hows richtet sich an KMU Kleine und mittlere Unternehmen, differenziert in:
Förderinhalte sind:
Die Höhe des Beratungszuschusses orientiert sich an den max. förderfähigen Beratungskosten (Bemessungsgrundlage):
Die Antragstellung erfolgt online über die Antragsplattform des BAFA.
Jungunternehmen und Unternehmen in Schwierigkeiten müssen vor der Antragstellung ein kostenloses Informationsgespräch mit einem regionalen Ansprechpartner führen, im Kreis Heinsberg bei der WFG.
Die Förderung aus diesem Programm wendet sich an Unternehmen, die über mindestens 10 sozialversicherungspflichtig Beschäftigte verfügen. Die Potenzialberatung kann zwischen 1 und bis zu 8 Tagewerken dauern. Sie kann innerhalb von maximal 36 Monaten in Anspruch genommen werden.
Gefördert werden Beratungen, die Unternehmen dazu befähigen sollen, mittels einer arbeitsorientierten Analyse ihrer Schwächen und Erfolgspotenziale einen Handlungsplan zur Optimierung betrieblicher Abläufe zu entwickeln und Umsetzungsschritte einzuleiten.
Der Fördersatz beträgt bis zu 50 Prozent des Tagewerks-Honorars (jedoch jeweils höchstens 400 €/Tagewerk), eine mindestens 50 prozentige kassenwirksame Eigenbeteiligung des Unternehmens wird vorausgesetzt.
Bei der G.I.B. Gesellschaft für innovative Beschäftigungsförderung gibt es vertiefende Programminfos.
Elke Schreeck
Telefon: +49(0)2452 / 13 18 25
Telefax: +49(0)2452 / 13 18 50
schreeck(at)wfg-kreis-heinsberg(dot)de