Die richtige Beratung von Experten hilft, aber kostet!
Wir beraten bei der Suche nach Förderprogrammen für Beratung.
Existenzgründern und bestehenden kleinen und mittleren Unternehmen stehen eine Reihe von Möglichkeiten zur Verfügung, sich erforderliche Beratungsleistungen durch externe Experten für den erfolgreichen Start bzw. den Fortschritt oder die Sicherung des Unternehmens bezuschussen zu lassen. Neben Programmen, die nur direkt beim Fördermittelgeber zu beantragen sind, wie beispielsweise die RWP-Beratungsförderung für Umstrukturierungen (NRW.Bank), gibt es eine Reihe von Beratungsförderinstrumenten, bei denen die WFG als Antragsstelle fungiert.
Informieren Sie sich über die Bandbreite der Möglichkeiten und sprechen Sie mit uns über das richtige Programm für Sie.
Existenzgründer/innen können vor der Gründung aus dem Beratungsprogramm Wirtschaft einen Zuschuss zu den externen Beratungsleistungen folgender Art erhalten:
Der Fördersatz beträgt:
Das Programm Förderung unternehmerischen Know-hows richtet sich an KMU Kleine und mittlere Unternehmen, differenziert in:
Förderinhalte sind:
Die Höhe des Beratungszuschusses orientiert sich an den max. förderfähigen Beratungskosten (Bemessungsgrundlage):
Die Antragstellung erfolgt online über die Antragsplattform des BAFA.
Jungunternehmen und Unternehmen in Schwierigkeiten müssen vor der Antragstellung ein kostenloses Informationsgespräch mit einem regionalen Ansprechpartner führen, im Kreis Heinsberg bei der WFG.
Die Förderung aus diesem Programm wendet sich an Unternehmen, die über mindestens 10 sozialversicherungspflichtig Beschäftigte verfügen. Die Potenzialberatung kann zwischen 1 und bis zu 10 Tagewerken dauern. Sie kann - je nach Problemlage - innerhalb von maximal 36 Monaten in mehreren Schritten in Anspruch genommen werden.
Gefördert werden Beratungen, die Unternehmen dazu befähigen sollen, mittels einer arbeitsorientierten Analyse ihrer Schwächen und Erfolgspotenziale einen Handlungsplan zur Optimierung betrieblicher Abläufe zu entwickeln und Umsetzungsschritte einzuleiten.
Der Fördersatz beträgt bis zu 50 Prozent des Tagewerks-Honorars (jedoch jeweils höchstens 500 €/Tagewerk), eine mindestens 50 prozentige kassenwirksame Eigenbeteiligung des Unternehmens wird vorausgesetzt.
Bei der G.I.B. Gesellschaft für innovative Beschäftigungsförderung gibt es vertiefende Programminfos.
unternehmensWert:Mensch zielt darauf ab, nachhaltige Lern- und Veränderungsprozesse in KMU kleinen und mittleren Unternehmen anzustoßen. Die Ziele des geförderten Beratungsprogramms sind:
Personalpolitische Veränderungen können in vier Handlungsfeldern angestoßen werden:
Um diese Ziele zu erreichen, setzt unternehmensWert:Mensch auf professionelle Prozessberatung unter Beteiligung der Beschäftigten. Für die Beratung können nur autorisierte Prozessberater aus dem Beraterpool gewählt werden.
Die Erstberatung in einer der Erstberatungsstellen ist kostenlos. Wird bei dieser Beratung ein Beratungsscheck ausgestellt, kann die darauf folgende Prozessberatung finanziell gefördert werden.
Förderberechtigt sind Unternehmen, die folgende Kriterien erfüllen:
Unternehmen mit weniger als 10 Beschäftigten erhalten bis zu 80 Prozent Zuschuss zu den Kosten der Prozessberatung, Unternehmen mit 10 bis 249 Beschäftigten bis zu 50 Prozent. Die Restkosten tragen die Unternehmen selbst.
Die Beratung kann maximal 10 Tage dauern und maximal 1.000 € pro Beratungstag kosten.
Beratung und Antragstellung ist über die folgende Erstberatungsstelle möglich:
Region Aachen Zweckverband
Simon Zabel
Rotter Bruch 6, 52068 Aachen
Tel. 0241/9278721-42, Email: zabel@regionaachen.de
Die Beratung kann nur von autorisierten Prozessberatern/innen aus dem Prozessberater-Pool durchgeführt werden.
Die Chancen der Digitalisierung gewinnbringend einzusetzen, ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) eine wirtschaftliche Notwendigkeit geworden. Dafür benötigen Betriebe nachhaltige Strategien und neue Konzepte. Hier setzt der Programmzweig unternehmensWert:Mensch plus (uWM plus) an, indem er betriebliche Lern- und Experimentierräume fördert. Im Rahmen einer professionellen Prozessberatung werden Unternehmen fit für die Digitalisierung gemacht. In einem beteiligungsorientierten Lernprozess werden passgenaue Lösungen für die digitale Transformation entwickelt und innovative Arbeitskonzepte erprobt.
Die Förderung umfasst max. 12 Beratungstage, die Förderquote beträgt 80 Prozent, d.h. 20 Prozent des förderfähigen Beratungshonorars sind von den Unternehmen als Eigenanteil aufzubringen. Insgesamt sollten für den Beratungsprozess ca. fünf bis sechs Monate eingeplant werden.
Voraussetzungen zur Inanspruchnahme einer Förderung im Programmzweig uWM plus:
Die Fragestellungen, die Unternehmen in einem Lern- und Experimentierraum behandeln können, sind vielfältig:
Beratung und Antragstellung ist über die folgende Erstberatungsstelle möglich:
Region Aachen Zweckverband
Simon Zabel
Rotter Bruch 6, 52068 Aachen
Tel. 0241/9278721-42, Email: zabel(at)regionaachen(dot)de
Die Beratung kann nur von autorisierten Prozessberatern/innen aus dem Prozessberater-Pool durchgeführt werden.
Grundsätzlich ist jeder Antragsteller frei in der Wahl des gewünschten Beratungsunternehmens. Empfehlenswert ist es, vor der Entscheidung für einen Berater oder eine Beraterin zu mehreren Beratungsunternehmen zu gehen und ein kostenloses Erstgepräch über Erwartungen und Zielsetzung der Beratung zu führen. Es gibt verschiedene Datenbanken, in denen Berater aufgelistet sind, die aber keinen Anspruch auf Vollständigkeit haben. Zu nennen sind hier:
Eine Ausnahme bildet das Programm unternehmensWert:Mensch, in dem nur Berater aus dem Prozessberater-Pool aktiv werden dürfen.
Elke Schreeck
Telefon: +49(0)2452 / 13 18 25
Telefax: +49(0)2452 / 13 18 50
schreeck(at)wfg-kreis-heinsberg(dot)de