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Förderprogramme für Beratungsprojekte

Die richtige Beratung von Experten hilft, aber kostet!
Wir beraten bei der Suche nach Förderprogrammen für Beratung.

Existenzgründern und bestehenden kleinen und mittleren Unternehmen stehen eine Reihe von Möglichkeiten zur Verfügung, sich erforderliche Beratungsleistungen durch externe Experten für den erfolgreichen Start bzw. den Fortschritt oder die Sicherung des Unternehmens bezuschussen zu lassen. Neben Programmen, die nur direkt beim Fördermittelgeber zu beantragen sind, wie beispielsweise die RWP-Beratungsförderung für Umstrukturierungen (NRW.Bank), gibt es eine Reihe von Beratungsförderinstrumenten, bei denen die WFG als Antragsstelle fungiert.

Informieren Sie sich über die Bandbreite der Möglichkeiten und sprechen Sie mit uns über das richtige Programm für Sie.

vor der Gründung: Beratungsprogramm Wirtschaft


Existenzgründer/innen können vor der Gründung aus dem Beratungsprogramm Wirtschaft einen Zuschuss zu externen Beratungsleistungen erhalten.

 

Bitte beachten Sie, dass vor der Antragstellung ein Kontaktgespräch mit einer zugelassenen Anlaufstelle zu führen ist, an dem Antragstellende sowie der/die von ihnen gewählte Berater*in teilnehmen müssen. Die WFG ist Anlaufstelle für Gründungen im Kreis Heinsberg. Bitte wenden Sie sich an Frau Elke Schreeck, Tel. 02452/13-1825 oder per E-Mail an elke.schreeck(at)t-online(dot)de

Eine Liste aller Anlaufstellen für Kontaktgespräche finden Sie hier.

Die eigentliche Antragstellung kann dann über das EFRE-Antragsportal erfolgen.

nach der Gründung: Förderung unternehmerischen Know-hows

Das Programm Förderung unternehmerischen Know-hows richtet sich an KMU Kleine und mittlere Unternehmen, differenziert in:

  • junge Unternehmen, die nicht länger als 2 Jahre am Markt sind (Jungunternehmen)
  • Unternehmen ab dem 3. Jahr nach Gründung (Bestandsunternehmen)
  • Unternehmen, die sich in wirtschaftlichen Schwierigkeiten befinden unabhängig vom Unternehmenalter

Förderinhalte sind:

  • Allgemeine Beratungen zu wirtschaftlichen, finanziellen, personellen und organisatorischen Fragen
  • Spezielle Beratungen zur Begegnung struktureller Ungleichheiten
  • Unternehmenssicherungsberatung

Die Höhe des Beratungszuschusses orientiert sich an den max. förderfähigen Beratungskosten (Bemessungsgrundlage):

  • Jungunternehmen: Bemessungsgrundlage 4.000 €, 50 Prozent, d.h. max. 2.000 € Zuschuss
  • Bestandsunternehmen: Bemessungsgrundlage 3.000 €, 50 Prozent, d.h. max. 1.500 € Zuschuss
  • Unternehmen in Schwierigkeiten: Bemessungsgrundlage 3.000 €, 90 Prozent, d.h. max. 2.700 € Zuschuss

Die Antragstellung erfolgt online über die Antragsplattform des BAFA.


Jungunternehmen und Unternehmen in Schwierigkeiten müssen vor der Antragstellung ein kostenloses Informationsgespräch mit einem regionalen Ansprechpartner führen, im Kreis Heinsberg bei der WFG.

nach der Gründung: Fit für die Zukunft


Wichtiger Hinweis!


Das Förderprogramm Potenzialberatung wurde zum 31.12.2023 eingestellt. Ab dem 01.01.2024 werden keine Schecks mehr ausgegeben. Bereits ausgegebene Schecks können weiterhin eingelöst werden.


Am 01.04.2024 wurde das Nachfolgeprogramm "Fit für die Zukunft" gestartet. Anträge können bei der WFG gestellt werden.

Beratersuche

Ansprechpartner

Elke Schreeck
Telefon: +49(0)2452 / 13 18 25
Telefax: +49(0)2452 / 13 18 50
schreeck(at)wfg-kreis-heinsberg(dot)de

 

 

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