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Wirtschaftsförderung

12.01.2022

Regionalförderung RWP: seit Jahresbeginn wieder möglich

Kreis Heinsberg bleibt Fördergebiet bis 2027

Düsseldorf/Heinsberg. Das Regionale Wirtschaftsförderungsprogramm NRW (RWP) wurde - nach vorübergehendem Antragsstopp im Herbst 2021 - zum Jahreswechsel mit einer neuen Richtlinie bis Ende 2027 wieder in Kraft gesetzt.

Das bedeutet für kleine und mittlere Unternehmen ausgewählter Branchen auch im Kreis Heinsberg, dass sie weiterhin für arbeitsplatzschaffende bzw. -sichernde gewerbliche Investitionsvorhaben unter bestimmten Voraussetzungen bis zu 20 % Zuschussförderung erhalten können!

Ein Antrag auf eine Bezuschussung entsprechender Investitionsmaßnahmen ist im Direktverfahren bei der NRW.Bank zu stellen, die auch über das Programm

 

  • mit dem hauseigenen NRW.Bank-Beratungscenter (Tel. 0211/91741-4800) berät, 
  • regelmäßige Beratungssprechtage anbietet (u.a. in Aachen) 
  • und auf ihrer Webseite umfassende Informationen dazu vorhält.  

Auch die WFG bietet einen Check der Antragsberechtigung, sowie in einem weiteren Schritt eine Plausibilitätsprüfung vorbereiteter Antragsunterlagen an.  Ansprechpartner: Axel Wahlen (Tel. 02452/131826, wahlen(at)wfg-kreis-heinsberg(dot)de). 


Mit dem RWP unterstützt das Land (kofinanziert vom Bund) seit Mitte der achtziger Jahre mittelständische Unternehmen ausgewählter Branchen in vom Strukturwandel betroffenen Regionen in NRW mit dem Ziel, über diese Investitionen und die daraus abgeleiteten Einkommenseffekte die Regionen zu unterstützen. Auch der Kreis Heinsberg gehört seither durchgehend zur entsprechenden Förderkulisse, die nunmehr landesweit um eine Reihe von Kreisen und Städten erweitert wurde. Ansässige oder neu angesiedelte Betriebe haben hiervon seither in hunderten Projekten u.a. auch bei Betriebserweiterungsprojekten profitiert.
 


 

Ansprechpartner

Elke Schreeck
Telefon: +49(0)2452 / 13 18 25
Telefax: +49(0)2452 / 13 18 50
schreeck(at)wfg-kreis-heinsberg(dot)de

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