Newsletter-Archiv - WFG Unternehmerbrief online Ausgabe 06/13

WFG - Wir fördern Wirtschaft im Kreis Heinsberg - Unternehmerbrief - Der Newsletter der WFG

Sonderprogramm im Rahmen des Bildungsschecks mit erhöhter Förderung

Für einen Zeitraum von voraussichtlich zwei Jahren wird das Förderprogramm Bildungsscheck NRW ab dem 01.09.2013 bis Mitte 2015 als Sonderprogramm verstärkt auf die Sicherung und Entwicklung von Fachkräften ausgerichtet. Mit dem Bildungsscheck erhalten Beschäftigte und Unternehmen künftig einen Zuschuss von bis zu 2.000 Euro, maximal 50 Prozent zu den Weiterbildungskosten.  

Was wird gefördert?

Künftig fördert das Land Nordrhein-Westfalen mit Mitteln des Europäischen Sozialfonds (ESF) die Teilnahme an beruflicher Weiterbildung mit dem Schwerpunkt auf höherwertige Angebote. Ausdrücklich eingeschlossen sind Angebote der modularen Nachqualifizierung, die sich z.B. im Anschluss an ein Anerkennungsverfahren von im Ausland erworbenen Berufsqualifikationen als notwendig herausgestellt haben. Ausgeschlossen von der Förderung bleiben nach wie vor rein arbeitsplatzbezogene Anpassungsqualifizierungen wie Maschinenbedienerschulungen oder Trainings bei Produkteinführungen. Auch weiterhin nicht förderbar bleiben Inhouse-Schulungen, sofern es sich nicht um ein regelmäßiges, zu Regelpreisen ausgewiesenes und der Allgemeinheit zugängliches Angebot handelt. Die Räumlichkeiten, in denen eine Schulung stattfindet, sind dabei unerheblich.

Wer wird gefördert?

Im individuellen Zugang erhalten Beschäftigte künftig einmal pro Jahr einen Bildungsscheck. Unternehmerinnen und Unternehmer sowie freiberuflich Tätige haben in den ersten fünf Jahren nach der Gründung ebenfalls die Möglichkeit, den Weiterbildungszuschuss individuell in Anspruch zu nehmen.

Im betrieblichen Zugang können kleinere und mittlere Betriebe mit weniger als 250 Beschäftigten für die Qualifizierung ihrer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter bis zu 20 Bildungsschecks pro Jahr erhalten. Die bisher geltende Quotenregelung bezüglich besonderer Zielgruppen wird aufgehoben.

Grundsätzlich kann jeder Beschäftigte sowohl im betrieblichen als auch im individuellen Zugang einen Scheck pro Jahr in Anspruch nehmen, dabei spielt es keine Rolle mehr, ob er oder sie im laufenden oder vergangenen Kalenderjahr eine berufliche Weiterbildung in Anspruch begonnen hat. Bereits ausgestellte Schecks nach dem alten Verfahren können nicht getauscht werden.

Für Rückfragen und Terminvereinbarungen bezüglich der Inanspruchnahme von Bildungsschecks im betrieblichen Zugang steht bei der WFG Frau Elke Schreeck unter Tel. 02452/13-1825 zur Verfügung.


Premiere für SWITCH im Kreis Heinsberg

Am Dienstag war es soweit: Das erste Ausbildungsverhältnis im Kreis Heinsberg im Rahmen von „SWITCH – Verkürzte Berufsausbildung für Studienabbrecher“ wurde unterzeichnet. Das Ausbildungsverhältnis besteht ab nun zwischen der "mobile concepts GmbH" aus Ãœbach-Palenberg und dem Auszubilden Moritz Köchig.  

Das Modellprojekt SWITCH geht auf eine Initiative des Fachbereichs Wirtschaftsförderung der Stadt Aachen, der IHK Aachen und anderen Partnern zurück und wird in diesem Jahr erstmalig in Zusammenarbeit mit der Wirtschaftsförderungsgesellschaft für den Kreis Heinsberg auch hier angeboten und umgesetzt.

SWITCH eröffnet Studienabbrechern einen alternativen beruflichen Werdegang über die Chance, in nur 18 Monaten eine Ausbildung in mittlerweile vier verschiedenen Ausbildungsberufen zu absolvieren:

Fachinformatiker/-in für Anwendungsentwicklung oder Systemintegration
für Studienabbrecher aus einem MINT-Fach (Mathematik, Informatik, Naturwissenschaften oder Technik) oder die über Kenntnisse im Bereich Hardware- und Softwaresysteme verfügen
Industriekauffrau/-mann
für Studienabbrecher aus einem Wirtschaftsstudium
Mechatroniker/-in (Ausbildungsdauer 24 Monate)
für Studienabbrecher aus technischen Bereichen wie Maschinenbau oder Elektrotechnik

Projektleiter Peter Gronostaj bestätigt, dass "bereits ein Großteil der aktuell knapp 100 teilnehmenden Ausbildungsbetriebe aus der Region Aachen positive Erfahrungen mit Studienabbrechern gemacht hat." Auch Timo Beyel, Geschäftsführer des Softwareentwicklers mobile concepts GmbH, sieht in seinem neuen Auszubildenden ein hohes Potenzial und in SWITCH eine gute Möglichkeit schnell qualifizierten Nachwuchs zu gewinnen.

Bei einem Ortstermin im Unternehmen zeigten sich die SWITCH-Anbieter zufrieden. Axel Wahlen, stellvertretender Geschäftsführer der WFG, brachte seine Hoffnung zum Ausdruck, dass "sich auch die Ausbildungsbetriebe im Kreis Heinsberg künftig verstärkt der zusätzlichen Rekrutierungsmöglichkeiten bedienen, die dieses ausgezeichnete Programm eröffnet."

Interessenten steht bei der WFG Axel Wahlen als Ansprechpartner zu dem Thema zur Verfügung (Tel.: 02452/131826 oder wahlen@wfg-kreis-heinsberg.de).


Ausbilden für die Zukunft im Kreis Heinsberg

Unter dem Titel "Ausbilden für die Zukunft im Kreis Heinsberg" bietet die WFG gemeinsam unter anderem mit der IHK, der Handwerkskammer, der Arbeitsagentur, der FH Aachen und dem Zweckverband Region Aachen am 26.09.2013 eine Informationsveranstaltung zum Thema Fachkräftesicherung und Ausbildung an. Im Rahmen einer moderierten Vorstellung wird der Fokus dabei auf alternativen Ausbildungsprogrammen liegen, die neue Perspektiven für Unternehmen und Ausbildungssuchende schaffen können. Zu den Themen

Studienabbrecher als Potenzial
Duales Studium
Berufsbildung ohne Grenzen
Verbundausbildung
Teilzeitberufsausbildung
Ausbildungsbegleitende Hilfen

werden jeweils Vertreter regionaler Ausbildungsbetriebe über ihre Erfahrungen berichten (das vollständige Programm gibt es hier). Im Anschluss an die Informationsrunde stehen die jeweiligen Institutionen auf einem kleinen "Markt der Möglichkeiten" im Rahmen eines Imbisses im Foyer für vertiefende Fragen zur Verfügung.

Die Veranstaltung findet am 26. September 2013 von 17:30 - 19:30 Uhr im GSZH Gründer- und Service-Zentrum Hückelhoven (Medienraum, Haus 5) in der Rheinstr. 7 in Hückelhoven statt. Interessierte Unternehmen sind herzlich eingeladen. Da die Teilnehmerzahl begrenzt ist, wird um Anmeldung gebeten!


NRW.Europa-Sprechtag am 12.09.2013

Die vom Land NRW mitgetragene Beratungseinrichtung ZENIT GmbH bietet interessierten Unternehmen im Rahmen des nächsten NRW.Europa-Sprechtags am 12. September 2013 ab 10.00 Uhr die Gelegenheit, ihr Innovationsvorhaben in einem persönlichen Gespräch mit Finanzierungs- und Förderexperten zu diskutieren.

Die Förderexperten von ZENIT decken folgende Themen ab:

Europäische Forschungsförderung: 7. Forschungsrahmenprogramm (FRP),
Nachfolgeprogramm "Horizon 2020", Förderprogramm "Öko-Innovation der EU" 
Wettbewerbs- und Innovationsprogamm der EU (CIP):
IKT-Politikunterstützungsprogramm (CIP ICT PSP) 
Nationale Forschungsförderung: Zentrales Innovationsprogramm Mittelstand (ZIM), KMU-innovativ 
Förderinstrumente der NRW.BANK und der KfW Mittelstandsbank 
Risikokapital 
geförderte Innovationsberatung (go-Inno) 
Innovationsmanagement 
Außenwirtschaftsfinanzierung 
Bürgschaften Nordrhein-Westfalen 
Kapitalbeteiligungen NRW.

Es erfolgt keine allgemeine Information in Form von Vorträgen, vielmehr bietet man "die Chance zu einem 55-minütigen vorab terminierten individuellen Gespräch" mit einem der Experten!

Anmeldeschluss ist der 5. September 2013. Die Veranstaltung wird von der EU und dem Land Nordrhein-Westfalen gefördert, daher ist die Teilnahme kostenfrei. Der genaue Besprechungstermin wird ca. eine Woche vor der Veranstaltung bestätigt. Weitere Informationen sowie die Möglichkeit zur Online-Anmeldung unter www.zenit.de.


Eckpunkte zur Umsetzung der EU-Strukturpolitik beschlossen

Düsseldorf, 26.8.13 Das NRW-Kabinett hat die Eckpunkte für die Umsetzung europäischer Strukturpolitik in Nordrhein-Westfalen für die neue Förderperiode 2014 bis 2020 beschlossen. Damit erhalten die Ressorts jetzt die Grundlage, um die Operationellen Programme der drei EU-Strukturfonds EFRE (Europäischer Fonds für Regionale Entwicklung), ESF (Europäischer Sozialfonds) und ELER (Europäischer Landwirtschaftsfonds) auszugestalten. Die Programme legen die zentralen Förderinhalte fest. 

NRW-Europaministerin Dr. Angelica Schwall-Düren: „Für die neue Förderperiode haben wir uns zum Ziel gesetzt, das Nebeneinander der drei Fonds zu beenden. Wir setzen künftig auf eine Förderung aus einem Guss. Das bedeutet: weniger isolierte Einzelprojekte, sondern eine Förderung im Rahmen einer gemeinsamen Strategie.“

Zentrale Inhalte für das Land Nordrhein-Westfalen werden fondsübergreifend die folgenden sein: „Stärkung von Innovation und Wettbewerbsfähigkeit“, „Vorbeugende Politik und frühe Hilfen“, „Klimaschutz und nachhaltiges Wirtschaften“ sowie „Gute Arbeit und Integration“. Regionen im Strukturwandel und städtische Quartiere und ländliche Gebiete mit besonderen Problemlagen sollen dabei besondere Unterstützung erfahren.

Ministerin Schwall-Düren: „Entscheidend ist die Vereinfachung der Förderprozesse, damit innovative Ideen schneller umgesetzt werden können. Die Mittelempfänger werden heute mit vielen und komplexen Vorgaben konfrontiert, die die Attraktivität der Förderung spürbar hemmen. Ziel ist es, die Mittelvergabe unbürokratischer und transparenter zu gestalten.“

Die Landesregierung hat wichtige Vereinfachungen bereits auf den Weg gebracht, zum Beispiel die Einführung von Pauschalen, ein erleichtertes Vergaberecht und die Reduktion der an der Förderung beteiligten öffentlichen Stellen (von derzeit über 100 auf künftig maximal zehn). „Dies bringt spürbare Erleichterungen für kleine und mittlere Unternehmen aber auch für Kommunen und ist damit ein echter Fortschritt“, so die Ministerin.

Der Prozess der Ausarbeitung der einzelnen Förderprogramme für NRW läuft derzeit in den federführenden Ressorts mit Hochdruck. Die Programme können erst nach Verabschiedung der entsprechenden EU-Verordnungen im Spätherbst zur Genehmigung in Brüssel eingereicht werden. Ein Start der neuen Programme wird deshalb bis zur Mitte 2014 erwartet.

Quelle: PM der NRW-Landesregierung



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