WFG - Wir fördern Wirtschaft im Kreis Heinsberg - Unternehmerbrief - Der Newsletter der WFG
     

 

Wirtschaftsförderungs-gesellschaft für den
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Neuauflage ÖKOPROFIT - Unterstützung betrieblicher Umweltschutzmaßnahmen

RESSOURCENSCHONUNG SENKT BETRIEBSKOSTEN UND HILFT UMWELT - UNTERNEHMEN FÜR PROJEKTTEILNAHME GESUCHT!

Im Jahr 2009 wurde von der Kreisverwaltung Heinsberg das Projekt ÖKOPROFIT durchgeführt. Hieran haben sich 13 Unternehmen beteiligt, die erfolgreich mit einer Zertifizierung abschlossen. Bei dem Programm handelt es sich um „ökologische Projekte für integrierte Umwelt-Technik“, bei dem mit Hilfe von Experten praxisnahe Umweltschutzmaßnahmen für Unternehmen erarbeitet und umgesetzt werden. Hierbei wird das Ziel verfolgt, den betrieblichen Umweltschutz vor Ort zu implementieren, Ressourcen einzusparen und Betriebskosten zu senken. ÖKOPROFIT-Projekte werden unter externer Begleitung in Nordrhein-Westfalen als Kooperationsprojekte von Kommunen und der Wirtschaft mit finanzieller Unterstützung des Landes NRW durchgeführt. Ein Eigenanteil ist für die Teilnahme an ÖKOPROFIT jedoch ebenfalls erforderlich.

In der damaligen Runde wurden, je nach Schwerpunkt, die Bereiche „Abfall“, „Energie“, „CO2-Ausstoß“ und „Wasserverbrauch“ betrachtet. Es wurden beispielsweise jährliche Einsparungen von insgesamt ca. 33 t Abfall, 2.700 kWh Energie, 1.000 t CO2 und 38.000 m³ Wasser erzielt. Die Unternehmen konnten zusammen fast 500.000 Euro jährlich einsparen und investierten hierfür insgesamt fast 1,5 Mio. Euro.

Aktuell werden Überlegungen angestellt, eine neue Runde ÖKOPROFIT durchzuführen, sollten sich genügend Betriebe zur Teilnahme bereit erklären und das Land NRW eine Förderung gewähren. Interessierte Unternehmen können sich bis zum 14.09.2018 an Herrn Dr. Borchardt holger.borchardt@kreis-heinsberg.de, Tel. 02452/13-6111, Kreisverwaltung Heinsberg, Valkenburger Straße 45, 52525 Heinsberg, wenden.

 

Änderungen beim Bildungsscheck für Selbstständige

DER GERADE ERST WIEDER ETABLIERTE ZUGANG FÜR SELBSTSTÄNDIGE ZUM BILDUNGSSCHECKVERFAHREN WIRD ERNEUT FÜR UNBESTIMMTE ZEIT AUSGESETZT

Am 31.07.2018 erhielt die WFG in ihrer Funktion als Bildungsberatungstelle eine Mitteilung von der G.I.B. Gesellschaft für innovative Beschäftigungsförderung, dass die zum 01.05.2018 gerade wieder eingeführte Möglichkeit für Selbstständige, auch einen Bildungsscheck für eigene Weiterbildungen zu erhalten, bis zur Klärung förderrechtlicher Bedenken für zunächst unbestimmte Zeit wieder eingestellt werden muss.

Alle zuletzt hier kommunizierten neuen Bedingungen für Mitarbeiter von Unternehmen bleiben davon unberührt. Zur Antragstellung von Bildungsschecks  für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im sogenannten betrieblichen Zugang wenden Sie sich bitte bei der WFG an Frau Elke Schreeck unter Tel. 02452/13-1825.

Sollte sich das Verfahren für Selbstständige wieder zum Positiven ändern, wird die WFG es auf diesem Wege kommunizieren.

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