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Stand: 04.04.2005

§ 1 Veröffentlichung von Datenbankeinträgen

  • 1. Alle an die WFG gerichteten Aufträge werden ausschließlich zu den vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen der WFG abgeschlossen. Entgegenstehende Bedingungen haben keine Geltung, soweit sie nicht ausdrücklich schriftlich von der WFG anerkannt wurden.

  • 2. Ein Vertrag über die Veröffentlichung von Datenbankeinträgen in den Rubriken  Immobilienbörse und Nachfolgebörse kommt dann zustande, wenn die WFG vom Nutzer Daten für einen Datenbankeintrag erhält und hierauf die WFG diesen Datenbankeintrag in ihrer Datenbank veröffentlicht. Voraussetzung ist dabei, dass die angebotenen Gewerbeimmobilien sich im Kreis Heinsberg befinden und die Unternehmen, die Nachfolgegesuche inserieren, ihren Sitz im Kreis Heinsberg haben. Hier gilt der Erhalt der Daten bereits als Angebot des Auftraggebers und die Veröffentlichung in der Datenbank als Annahme des Angebots durch die WFG.

  • 3. Ein Vertrag über die Veröffentlichung von Datenbankeinträgen im Schaufenster der Wirtschaft kommt dann zustande, wenn die WFG vom Nutzer ein Angebot in Form von Daten für einen Datenbankeintrag erhält, der für die jeweilige Leistung geschuldete Betrag (der jeweils gültige Preis kann der entsprechenden Darstellung der Dienstleistung auf der Homepage entnommen werden) bei der WFG eingegangen ist und es sich bei dem Nutzer um ein im Gebiet des Kreises Heinsberg ansässiges Unternehmen handelt. Die Annahme des Angebots durch die WFG erfolgt mittels Veröffentlichung in der Datenbank.

§ 2 Copyright

  • 1. Das Copyright für veröffentlichte, von der WFG selbst erstellte Objekte steht ausschließlich der WFG zu. Die Vervielfältigung oder Verwendung solcher Grafiken und Texte in anderen elektronischen oder gedruckten Publikationen ist ohne ausdrückliche Zustimmung der WFG nicht gestattet.

  • 2. Die Copyright-Bedingungen der Nutzer der Datenbanken sind Sache dieser Vertragspartner und werden durch diese AGB’s nicht berührt.

§ 3 Datenschutz

  • 1. Sofern innerhalb des Internetangebots die Möglichkeit zur Eingabe persönlicher oder geschäftlicher Daten (email-Adressen, Namen, Anschriften, Telefon-, Faxnummer etc.) besteht, so erfolgt die Preisgabe dieser Daten seitens des Nutzers ausdrücklich und ausschließlich auf freiwilliger Basis.

  • 2. Der Nutzer ist damit einverstanden, dass seine persönlichen Daten von der WFG während der Dauer der Nutzung des jeweiligen Onlineangebotes gespeichert werden. Ihm steht ein Recht auf jederzeitigen Widerruf seiner Einverständniserklärung mit Wirkung für die Zukunft zu.

  • 3. Die von der WFG gespeicherten Daten der Nutzer und Interessenten werden nur zum Zweck der Dienstleistung der WFG verwendet. Das gilt nur insoweit nicht, als die WFG gesetzlich verpflichtet ist, Dritten, insbesondere staatlichen Stellen, solche Daten zu offenbaren. Die gespeicherten Daten der Nutzer unterliegen den gesetzlichen Datenschutzbestimmungen.

  • 4. Im Bereich der auf eine Vermittlung zielenden Datenbank Immobilienbörse können die Nutzer ihre Einträge wahlweise chiffriert vornehmen. Die Weiterleitung von Kontaktdaten (wie Namen, email-Adressen, Adressen, Telefon- und Faxnummern) an Interessenten (Arbeitgeber bzw. Immobiliensuchende) erfolgt dann ausschließlich durch die WFG, welche den Interessenten dazu die Möglichkeit einräumt (ohne Offenlegung der email-Adresse des Nutzers), direkt Kontakt mit dem Nutzer per chiffrierter email aufzunehmen. Liegt die dazu erforderliche email-Anschrift nicht vor, gehen die chiffrierten Interessentenanfragen unmittelbar bei der WFG ein und werden von dieser den Nutzern sodann telefonisch oder schriftlich weitergeleitet.

  • 5. Im Bereich der auf eine Vermittlung zielenden Datenbank Nachfolgebörse werden die erforderlichen Daten ausschließlich im Rahmen eines Kontaktgespräches zwischen dem Nutzer und der WFG erfasst. Insoweit wird der Nutzer schriftlich sein Einverständnis über die anonymisierte Veröffentlichung seines Gesuches erklären. Interessenten wiederum können die entsprechenden Gesuche im WFG-Onlineangebot zwar sichten, aber nicht direkt Kontakt zu den Anbietern aufnehmen. Vielmehr erfolgt eine entsprechende Vermittlung nur nach einem Kontaktgespräch mit der WFG.

  • 6. Die vom Nutzer im Rahmen der Immobilienbörse übertragenen Daten werden von der WFG über die Vertragslaufzeit für die online-Dienstleistung hinaus in einer entsprechenden offline-Datenbank für den Fall geführt, dass die Objekte noch verfügbar sind. Die offline gespeicherten Daten werden ausschließlich zum Zweck der wirtschaftsfördernden Tätigkeit der WFG eingesetzt. Dem Nutzer steht ein Recht auf jederzeitigen Widerruf seiner Einverständniserklärung zur Speicherung seiner Daten im offline-Bereich zu.

  • 7. Die WFG verpflichtet sich, dem Nutzer auf Verlangen jederzeit über den gespeicherten Datenbestand, soweit er ihn betrifft, vollständig und unentgeltlich Auskunft zu erteilen.

  • 8. Das Recht des Nutzers auf Widerruf der Einverständniserklärung zur Datenspeicherung unterliegt der Schriftform.

§ 4 Verantwortung für Inhalte

  • 1. Die von den Nutzern in die Präsentation der WFG gestellten Inhalte und Texte dürfen nicht gegen geltendes Recht, die guten Sitten oder die Nettiquette verstoßen. Die Verantwortung für die rechtliche Zulässigkeit und Unbedenklichkeit sämtlicher Inhalte, z.B. Informationen, Inserate, Nachrichten, Daten, Fotos, Grafiken oder sonstiges Material, die in die Datenbank der WFG eingestellt werden, liegt ausschließlich bei den Personen oder Unternehmen, von denen diese Inhalte stammen.

  • 2. Entsprechen die vorstehend genannten möglichen Inhalte nicht dem verfolgten Zweck der Vertragsbeziehung oder verstoßen sie gegen geltendes Recht, behält sich die WFG das Recht vor, diese Inhalte abzulehnen, zu ändern oder gänzlich zu löschen. Hierüber wird der Nutzer unverzüglich von der WFG informiert. Hiermit ist jedoch keine Pflicht der WFG gegenüber dem Nutzer verbunden, die zur Verfügung gestellten Daten auf evtl. Rechtswidrigkeit hin zu überprüfen. Der Nutzer verpflichtet sich im Falle einer solchen Verletzung, die WFG von etwaigen Ansprüchen Dritter (z.B. Urheberrechts-, Datenschutz- und Wettbewerbsverletzungen), die auf seinem bzw. einem von ihm zu vertretenden Verhalten oder Unterlassen beruhen, im Innenverhältnis freizustellen.

  • 3. Für Inhalt und Richtigkeit der übermittelten Daten sämtlicher Dienstleistungsangebote ist ausschließlich der Nutzer verantwortlich. Die WFG ist nicht verpflichtet, die zur Verfügung gestellten Nutzerdaten sachlich und inhaltlich auf ihre Richtigkeit zu überprüfen.

§ 5 Veröffentlichung und Vertragslaufzeit

  • 1. Die kostenlose Veröffentlichung der vom Nutzer mitgeteilten Daten für die Immobilienbörse führt die WFG unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von 10 Arbeitstagen, nach dem Vorliegen aller vom Nutzer benötigten Daten aus. Die Laufzeit des der WFG vom Nutzer für die Immobilienbörse erteilten Auftrages beträgt maximal sechs Monate. Spätestens 14 Tage vor Ablauf erhält der Nutzer von der WFG eine Benachrichtigung per email, die es ihm ermöglicht, per automatisierter Rückantwort den Eintrag um weitere sechs Monate zu verlängern. Erneute Verlängerungen sind beliebig oft möglich. Eine Löschung vor Ablauf einer gebuchten Frist bedarf der schriftlichen Aufforderung durch den Nutzer. Änderungen am Eintrag können nur nach Aufforderung des Nutzers durch die WFG vorgenommen werden.

  • 2. Die kostenlose Veröffentlichung der vom Nutzer mitgeteilten Daten für die Nachfolgebörse führt die WFG unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von 10 Arbeitstagen, nach dem Vorliegen aller vom Nutzer benötigten Daten aus. Aufgrund der Sensibilität des Themas werden die entsprechenden Daten ausschließlich im Rahmen eines persönlichen Gespräches mit dem Nutzer durch die WFG erfasst (siehe auch § 3, Abs. 5) Die Laufzeit des der WFG vom Nutzer für die Nachfolgebörse erteilten Auftrages ist unbegrenzt; ein entsprechender Eintrag wird erst auf Widerruf des Nutzers gelöscht. Der Widerruf muss in Schriftform erfolgen.

  • 3. Die Veröffentlichung der vom Nutzer mitgeteilten Daten für das Schaufenster der Wirtschaft führt die WFG nach dem Vorliegen aller vom Nutzer benötigten Daten und dem Eingang der vom Nutzer geschuldeten Kostenbeteiligung zum nächsten Monatsersten aus. Liegen diese Voraussetzungen erst 5 Werktage vor dem nächsten Monatsersten vor, behält sich die WFG eine Veröffentlichung erst ab dem übernächsten Monatsersten vor. Der Vertrag für die Dienstleistung „Schaufenster der Wirtschaft“ wird für unbestimmte Zeit abgeschlossen; die Laufzeit beträgt mindestens ein Jahr und beginnt mit dem Termin der Veröffentlichung. Der Nutzer erhält von der WFG eine schriftliche Auftragsbestätigung/Rechnung, aus welcher sich insbesondere der Beginn der Laufzeit ersehen lässt. Zur Beendigung des Vertrages ist eine Kündigung seitens des Nutzers erforderlich; die Kündigung bedarf der Schriftform. Die Kündigungsfrist beträgt 3 Monate vor Ablauf eines Jahres ab dem Veröffentlichungstermin.

  • 4. Für die Aufnahme von Inhalten an bestimmten Stellen oder zu bestimmten Terminen wird keine Gewähr übernommen.

  • 5. Durch höhere Gewalt oder Betriebsstörungen begründete zeitweilige Unterbrechungen der Veröffentlichung von Inhalten begründen keine Haftung der WFG.

§ 6 Haftungsausschluss für Links

  • 1. Soweit auf Seiten dieses Internetangebotes Links zu anderen Seiten im Internet niedergelegt sind, gilt für sämtliche Links, dass die WFG keinerlei Einfluss auf die Gestaltung und die Inhalte der verbundenen Seiten hat. Deshalb distanziert sich die WFG hiermit ausdrücklich von den Inhalten aller verbundenen Seiten auf dieser Homepage; die WFG macht sich diese Inhalte nicht zu eigen. Sämtliche Verstöße gegen geltendes Recht oder die guten Sitten, welche der WFG bekannt werden, haben die sofortige Löschung von Links, Einträgen, Grafiken oder ähnlichem zur Folge. Diese Erklärung gilt für alle in diesem Internetangebot ausgebrachten Links.

§ 7 Gerichtsstand und anwendbares Recht

  • 1. Soweit der Nutzer Kaufmann ist, sind die für den Sitz der WFG örtlich zuständigen Gerichte ausschließlich zuständig. Das gesamte Vertragsverhältnis unterliegt deutschem Recht.

  • 2. Sollte eine der vorstehenden Bestimmungen unwirksam sein oder werden, so bleiben die übrigen Regelungen hiervon unberührt. Für diesen Fall verpflichten sich die Vertragsparteien, eine Regelung zu treffen, die wirtschaftlich dem Gewollten am nächsten kommt.

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