
Damit mehr Menschen und Unternehmen das Thema Weiterbildung als Chance für die Zukunft begreifen, bietet das Land NRW mit dem Bildungsscheck ganz konkrete Unterstützung an.
Berufliche Weiterbildung der Mitarbeiter ist wichtig - und das nicht nur für die Mitarbeiter selbst, sondern vor allem auch für deren Arbeitgeber. Kompetente Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter stärken die Innovationskraft und Wettbewerbsfähigkeit der Betriebe.
Dieses Potenzial zu heben, ist das Ziel der Landesregierung NRW. Um Weiterbildung für mehr Menschen attraktiv zu machen, hat die nordrhein-westfälische Landesregierung den Bildungsscheck aufgelegt, womit Beschäftigten finanzielle Unterstützung zugesichert wird.
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Empfänger können KMU (kleine und mittlere Unternehmen bis 250 Mitarbeiter, betrieblicher Zugang) oder einzelne Mitarbeiter aus Unternehmen (individueller Zugang, keine KMU-Begrenzung) sein, sofern die betreffende Person im vergangenen und im laufenden Jahr keine berufliche Fortbildung besucht hat.
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Gefördert werden Angebote, die Kenntnisse, Fertigkeiten, Fähigkeiten, Einsichten und Verhaltensweisen für die berufliche Tätigkeit vermitteln, wie z.B. Sprach- und EDV-Kenntnisse, Erwerb von Schlüsselqualifikationen, Medienbildung oder Lern- und Arbeitstechniken.
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Nicht gefördert werden arbeitsplatzbezogene Anpassungsqualifizierungen, wie z.B. Maschinenlehrgänge oder rechtlich vorgegebene Nachweise wie z.B. Qualifizierung zum Sicherheitsbeauftragten.
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Die Höhe der Förderung beträgt 50 Prozent der Weiterbildungskosten (max. 500,- €). Die andere Hälfte bleibt im Eigenbehalt des Unternehmens oder des Mitarbeiters.
Und so funktioniert´s:
Betrieblicher Zugang:
- Es können max. 20 Schecks pro Unternehmen / Jahr ausgestellt werden, davon müssen mindestens 10 Personen aus der nachfolgend genannten Zielgruppe sein. Das bedeutet, dass die Schecks Zug-um-Zug vergeben werden. Personen, die nicht aus der Zielgruppe stammen, können immer nur dann einen Scheck erhalten, wenn gleichzeitig jeweils eine Person aus der Zielgruppe einen Scheck erhält.
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Zur Zielgruppe gehören Personen mit folgenden Merkmalsausprägungen:
- die mehr als 4 Jahre nicht mehr in ihrem erlernten Beruf arbeiten
- die keine abgeschlossene Berufsausbildung haben
- die befristet beschäftigt sind
- die als Zeitarbeitnehmer/innen arbeiten
- die älter als 50 Jahre sind
- Kleine Unternehmen mit bis zu 10 Beschäftigten können bis zu 5 Bildungsschecks für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter erhalten, die nicht der o.g. Zielgruppe angehören, sofern diese im laufenden und vergangenen Kalenderjahr an keiner beruflichen Weiterbildung teilgenommen haben.
- Es kann max. 1 Scheck pro Person / Jahr ausgestellt werden, entweder bezogen auf den betrieblichen oder auf den individuellen Zugang. Eine Ausnahme bilden hier wiederum die Personen aus der Zielgruppe; diese können jährlich einen Bildungsscheck erhalten.
Individueller Zugang:
- Für den individuellen Zugang gelten grundsätzlich dieselben Bestimmungen wie für den betrieblichen Zugang. Beschäftigte, die der o.g. Zielgruppe nicht angehören, können nur dann einen Scheck bekommen, wenn sie im laufenden und vergangenen Kalenderjahr keine berufliche Weiterbildung begonnen haben. Diese Regelung gilt auch für Existenzgründer (in den ersten fünf Jahren nach der Gründung), unabhängig vom Alter, Berufsausbildung und ihrem erlernten Beruf.
- Ausnahmen bilden auch hier diejenigen Mitarbeiter, die aus der Zielgruppe kommen. Diese können jährlich einen Bildungsscheck bekommen.
Bildungsberatungsstellen
Voraussetzung für die Inanspruchnahme eines Bildungsschecks ist eine Bildungsberatung durch ausgewählte geeignete Bildungsberatungsstellen.
Im Kreis Heinsberg steht für den betrieblichen Zugang
- die WFG, Frau Elke Schreeck unter Tel. 02452/13-1825
sowie für den individuellen und den betrieblichen Zugang
- die Anton-Heinen-Volkshochschule, Frau Sigrid Görtz unter Tel. 02452/13-4314 oder Herr Antonio Luque unter Tel. 02452/13-4315
als Beratungsstelle zur Verfügung.
Weitere Informationen außerdem unter:
