WFG - Wir fördern Wirtschaft im Kreis Heinsberg - Unternehmerbrief - Der Newsletter der WFG
     

 

Wirtschaftsförderungs-gesellschaft für den
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Standortforum Umweltwirtschaft Region Aachen

27. Januar 2016, Energeticon Alsdorf

Region Aachen. Von Ressourcenwirtschaft über erneuerbare Energien bis zur umweltfreundlichen Mobilität: Die Umweltwirtschaft bietet als innovative Querschnittbranche Chancen für viele Unternehmen. Rund 20.000 Erwerbstätige und 2,7 Milliarden Euro Umsatz allein in der Region Aachen sind dafür ein klarer Beleg.

Die Landesregierung bringt daher 2016 einen Masterplan für die Umweltwirtschaft in Nordrhein-Westfalen auf den Weg und hat dazu einen intensiven Dialog mit Unternehmen und Verbänden gestartet. Welche neuen Perspektiven ergeben sich daraus für die Region Aachen und ihre Unternehmer? Wie können Wirtschaft, Wissenschaft und Politik an einem Strang ziehen, um die Umweltwirtschaft hier bei uns in der Region weiter zu etablieren? Welche Projekte aus der Region Aachen haben die besten Chancen auf Förderung?

Bringen auch Sie Ihre Ideen, Perspektiven und Erwartungen in diesen Prozess mit ein! Gemeinsam mit dem Ministerium für Klimaschutz, Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz, dem Zweckverband Region Aachen, der IHK und weiteren regionalen Partnern laden wir Sie herzlich ein zum

Standortforum Umweltwirtschaft
am Mittwoch, 27. Januar 2016, von 16:00 – 19:00 Uhr
im Energeticon,
Konrad-Adenauer-Allee 7, 52477 Alsdorf.

Ein ausführliches Programm finden Sie hier verlinkt, ebenso das Anmeldeformmular für die noch bis 20.1.2016 mögliche Registrierung zu der Veranstaltung.

Beratungsförderung komplett neu strukturiert

Die Förderinstrumente für die Beratungsbedarfe von Unternehmen in den unterschiedlichen Phasen ihres Bestehens wurde zum Jahreswechsel komplett neu strukturiert.

Einzig das Beratungsprogramm Wirtschaft, welches vor der Gründung eines Unternehmens Beratungsleistungen im Zusammenhang mit allen den Geschäftsplan betreffenden Aspekten unterstützt, blieb unverändert. Hier können Gründer/innen für bis zu 4 Tagewerke (Gründung) bzw. 6 Tagewerke (Übernahme) eine 50-prozentige Unterstützung beantragen. Nähere Informationen hier. Die Antragstellung erfolgt über die WFG, Frau Elke Schreeck, Tel. 02452/13-1825. Mit einer Freigabe der Mittel für neue Anträge ist kurzfristig zu rechnen.

Das ehemalige GründerCoaching Deutschland wurde zum 01.01.2016 ersetzt durch das Programm Förderung unternehmerischen Know-hows. Es greift ab der Gründung und gilt sowohl für neu gegründete Unternehmen als auch für schon länger am Markt befindliche Unternehmen sowie für Unternehmen in wirtschaftlichen Schwierigkeiten, jeweils mit unterschiedlichen Förderquoten. Die Umsetzung erfolgt durch das BAFA Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle als zentralem Ansprechpartner. Weitere Informationen bei der WFG und Antragstellung online auf der BAFA-Plattform.

Die Potenzialberatung greift seit dem 02.11.2015 schon für Unternehmen ab zwei Jahre nach der Gründung, die mindestens 10 und maximal 249 Mitarbeiter (KMU-Definition) haben. Nähere Informationen hier. Die Antragstellung erfolgt über die WFG, Frau Elke Schreeck, Tel. 02452/13-1825.

Das Programm UnternehmensWert:Mensch für Unternehmen greift ab zwei Jahre nach der Gründung ab 1 bis max. 249 Mitarbeiter. Informationen sowie Fördervoraussetzungen und -konditionen hier. Achtung! Dieses Programm kann nur von dafür gelisteten Prozessberatern durchgeführt werden. Eine Neuaufnahme von bislang nicht gelisteten Beratern ist nicht möglich. Autorisierte Berater finden sich im Prozessberater-Pool.

10 Jahre Bildungsscheck NRW - ein Erfolgsmodell

Erneut modifizierte Förderbedingungen

Der Bildungsscheck NRW unterstützt seit 2006 Weiterbildungen von Beschäftigten in KMU Kleinen und Mittleren Unternehmen (max. 249 sozialversicherungspflichtig Beschäftigte). Dabei wird nach wie vor unterschieden zwischen dem betrieblichen Zugang (Arbeitgeber zahlt den über den Zuschuss hinausgehenden Teil) und dem individuellen Zugang (Arbeitnehmer übernimmt selbst den über den Zuschuss hinausgehenden Teil).

Folgende Voraussetzungen gelten für den betrieblichen Zugang:

  • Anzahl: max. 10 Bildungsschecks pro Unternehmen und nicht mehr als 1 Bildungsscheck pro Mitarbeiter, jeweils im Zeitraum von zwei Kalenderjahren
  • Zielgruppen: alle Beschäftigten mit einem Arbeitnehmerbrutto von höchstens 39.000 EUR im Jahr bzw. 3.250 EUR im Monat
  • Förderhöhe: 50 % der Kurskosten, höchstens 500,- EUR pro Bildungsscheck

Folgende Voraussetzungen gelten für den individuellen Zugang:

  • Einkommen: zu versteuerndes Jahreseinkommen max. 30.000,- EUR, bei gemeinsam Veranlagten max. 60.000,- EUR
  • Anzahl: ein Bildungsscheck im Zeitraum von zwei Kalenderjahren
  • Förderhöhe: 50 % der Kurskosten, höchstens 500,- EUR pro Bildungsscheck

Nur für den individuellen Zugang gilt wieder eine besondere Zielgruppenorientierung. Zur Zielgruppe zählt, wer mindestens eins der folgenden Merkmale erfüllt:

  • Zugewanderte bzw. Menschen mit Migrationshintergrund
  • Berufsrückkehrende
  • Beschäftigte ohne Berufsabschluss
  • Personen, die länger als vier Jahre nicht im Ausbildungsberuf tätig gewesen sind (ausgenommen Akademiker/Hochschulabsolventen)
  • Ältere Personen ab 50 Jahren
  • befristete und geringfügig Beschäftigte sowie Zeitarbeitnehmer
  • Teilzeitbeschäftigte bis 20 Stunden/Woche

Die WFG, Frau Elke Schreeck (Tel. 02452/13-1825), stellt Schecks für den betrieblichen Zugang aus. Für Antragsteller im individuellen Zugang steht im Kreis Heinsberg die VHS als Anlaufstelle zur Verfügung: Frau Sigrid Görtz (Tel. 02452/13-4314).

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